j-fiber: Unsere Qualitäts- und Umweltverantwortung
RoHS - Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Am 27. Januar 2003 erließ das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/95/EC [Restriction of Hazardous Substances (RoHS) Directive] zur Beschränkung der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die folgenden Stoffe sind von der Richtlinie benannt:
j-fiber GmbH bestätigt hiermit, dass keine der oben aufgelisteten Stoffe in unseren LWL-Produkten (optische Fasern und Preformen) enthalten sind und somit die Vorgaben der Richtlinie vollumfänglich erfüllt werden.
Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Tel: 03641-352 140
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Am 27. Januar 2003 erließ das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/95/EC [Restriction of Hazardous Substances (RoHS) Directive] zur Beschränkung der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die folgenden Stoffe sind von der Richtlinie benannt:
- Blei/Pb
- Quecksilber/Hg
- Kadmium/Cd
- Sechswertiges Chrom/Cr(VI)
- Polybromiertes Biphenyl/PBB
- Polybromiertes Diphenylether/PBDE
- Deca-BDE
j-fiber GmbH bestätigt hiermit, dass keine der oben aufgelisteten Stoffe in unseren LWL-Produkten (optische Fasern und Preformen) enthalten sind und somit die Vorgaben der Richtlinie vollumfänglich erfüllt werden.
Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Tel: 03641-352 140
